Das erweiterte Führungszeugnis
Antragsverfahren
Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2012 das sog. Bundeskinderschutzgesetz erlassen. Darin ist festgelegt worden, dass Ehrenamtliche, die mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten oder diese beaufsichtigen ein „erweitertes Führungszeugnis“ vorlegen müssen. Das erlassene Gesetz soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen verbessern.
Für die Diözese Regensburg und die Erzdiözese München Freising gibt es unterschiedliche Vorgehensweise bei der Beantragung und Vorlage des Erweiterten Führungszeugnisses, über die du dich hier informieren kannst.
Antrag über die Diözese Regensburg
Wenn du
- eine Kinder- oder Jugendgruppe leitest
- einen Kinder- oder Jugendchor bzw. Band leitest
- dich als Leiter, Betreuer oder Teamer bei Freizeitmaßnahmen (Zeltlager, Wochenenden usw.) engagierst
dann benötigst du ein erweitertes Führungszeugnis, das du set dem 01. Mai 2014 an der Jugendstelle Dingolfing, Frankenstr. 12, 84130 Dingolfing vorlegen kannst. Rechtliche Grundlage dafür ist der § 72a SGB VIII mit dem örtlichen Jugendamt schließen. Darin verpflichten sie sich, künftig von allen, die in der Pfarrei ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, erweiterte Führungszeugnisse einzuholen. Dadurch sollen Kinder und Jugendliche besser geschützt werden können.
Dein erweitertes Führungszeugnis legst du an der Jugendstelle Dingolfing vor, um deine personenbezogenen Daten zu schützen. Du gibst lediglich eine von uns ausgestellte Bestätigung bei deiner Pfarrei ab.
Wichtig!
- Das erweiterte Führungszeugnis darf bei der Vorlage bei uns nicht älter als 3 Monate sein.
- Du kannst es bei deiner zuständigen Gemeinde (Einwohnermeldeamt) kostenlos beantragen.
Den Ablauf für die Beantragung kannst du dir als pfd herunterladen.
Antrag über die Erzdiözese München und Freising
Für genauere Informationen zum Antragsverfahren wendet euch bitte direkt an die Katholische Jugendstelle Landshut